Lohnkosten und Gehälter in Rumänien

Dezember 28th, 2007 by admin

Lohnkosten und Gehälter in Rumänien – Infos über Rumänien und Rumänien Urlaub

Die Löhne und Gehälter sind in Rumänien unterschiedlich. Wie überall hängt die Höhe eines Gehaltes von der Branche, der Qualifikation und der Region ab. In den Städten werden höhere Löhne gezahlt als auf dem Land. Die Lohnnebenkosten betragen 45%, die sich Arbeitnehmer und -geber teilen.

Seit dem 1. Januar 2006 beträgt der gesetzliche Bruttomindestlohn in Rumänien 330 neue Lei (RON, umgerechnet etwa 94 Euro).

Folgende Nettolöhne sind für unterschiedliche Berufsgruppen einzuplanen:
Ungelernte Arbeitskraft: 94 bis 220 Euro
Facharbeiter: 150 bis 400 Euro
Kaufmännischer Angestellter: 180 bis 450 Euro
Ingenieur: 300 bis 1500 Euro
Geschäftsführer: je nach Größe der Niederlassung 600 bis 3500 Euro

Arbeitgeberanteile, Grundlage Bruttolohn:
Sozialversicherung: 19,75 %
Arbeitslosenversicherung: 2,5 %
Krankenversicherung: 7 %
Zusätzliche Krankenversicherung: 0,75 %
Unfallversicherung: 0,961 %
Arbeitskammergebühr: 0,75 %
Summe der Arbeitgeberanteile: 31,71 %

Arbeitnehmeranteile, Grundlage Bruttolohn:
Sozialversicherung: 9,5 %
Arbeitslosenversicherung: 1%
Krankenversicherung: 6,5 %
Summe der Arbeitnehmeranteile:17 %

Im Jahr 2004 waren die durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde in:
Deutschland: 26,56 Euro
Europäische Union 20,79 Euro
Rumänien 1,64 Euro

Der durchschnittliche monatliche Bruttolohn im Jahr 2004 war in:
Deutschland: 2275,00 Euro
Europäische Union 2220,00 Euro
Rumänien 233,00 Euro

- Arbeit und Lohnkosten in Rumänien :

Der oben angegebene Mindestlohn kann aber allenfalls der groben Orientierung dienen, da die Lohnhöhen in Rumänien regional und branchenbezogen sehr unterschiedlich sind und üblicherweise über diesen gesetzlichen Mindestlohn hinausgehen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die durchschnittlich zulässige Zahl an Überstunden beträgt pro Woche 8 Stunden (zuvor waren 8 Überstunden im Monat erlaubt).

Der durchschnittliche Bruttolohn lag zu Beginn des Jahrs 2006 bei 1.100 RON (ca. 305 Euro). Die höchsten Löhne werden im Finanzbereich (durchschnittlich etwa 2.400 RON, ca. 680 Euro) und im Flugverkehr (durchschnittlich 1.623 RON, ca. 460 Euro) gezahlt. Die niedrigsten Löhne bestehen in den Branchen der Holzverarbeitungsindustrie (453 RON, ca. 130 Euro) und im Gastgewerbe (464 RON, ca. 132 Euro). Ein leichter Rückgang des durchschnittlichen Nettolohnes wurde in der Metallindustrie (895 RON, ca. 262 Euro) verzeichnet. Auch im Transportwesen und im Fremdenverkehr ging der Bruttolohn um 6% auf 1018 RON (ca. 298 Euro) zurück, ebenso in der Förderindustrie, in der die Löhne um 8,8% auf 1120 RON (ca. 327 Euro) gesunken sind. Dagegen wurden durchschnittliche Lohnerhöhungen von etwa 6,3% auf 1160 RON (ca. 339 Euro) in den Bereichen Energie, Heizung, Erdgas- und Wasser-Lieferanten nach Auszahlung von Prämien und Überstunden festgestellt.

Der durchschnittliche Nettolohn lag zu Beginn des Jahres 2006 bei 826 RON (ca. 230 Euro) gestiegen. Im Juli 2005 ist der durchschnittliche Nettolohn um 1,2% gegenüber dem Vormonat gestiegen und lag damit erstmals über 200 Euro (730 RON, ca. 209 Euro).

In Rumänien finden Sie ein niedriges Lohnniveau, insbesondere abseits der wirtschaftlichen Zentren Bukarest, Timisoara, Cluj und Sibiu. Insbesondere für das produzierende Gewerbe ist als Standortwahl eine Lage abseits dieser Zentren von wirtschaftlich großem Vorteil. In Wirtschaftszentren wie Bukarest, Timisoara, Cluj und Sibiu oder anderen aufstrebenden Regionen sind die Durchschnittslöhne deutlich höher als im übrigen Rumänien.

Im Allgemeinen werden in Rumänien Nettolöhne verhandelt. Rechnet man alle Lohnnebenkosten und sonstigen Abgaben hinzu, muss etwa der 1, 5 -fache Wert angesetzt werden. Zu den Jahreswechseln 2002/2003 bzw. 2003/2004 wurden die Lohnnebenkosten per Verordnung gesenkt. Unter anderem wurde die Schwerbehindertenabgabe ersatzlos gestrichen und die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung sowie für die Renten- und Krankenversicherung gesenkt. Allerdings wurde die Bemessungsgrenze für die Rentenversicherung auf fünf statt wie bisher drei Bruttodurchschnittslöhne erhöht. Damit werden die besser verdienenden Arbeitnehmer (und damit in den meisten Fällen der Arbeitgeber) stärker belastet. Seit dem ersten April 2004 ist eine gesetzliche Unfallversicherung in Kraft getreten.

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